In einem offenen Brief an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und Schulministerin Yvonne Gebauer hat die Waldorfschule Windrather Tal bei Velbert sich gegen einen Erlass von Mitte Februar gewandt, gegenüber den Fridays for Future-Demonstrationen die Schulpflicht durchzusetzen.
Die Schule bringt darin ihre Position zum Ausdruck, dass sie „der in dieser Weise erhobenen Forderung, die verbunden sein kann mit Strafen und Strafandrohungen für betroffene Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern, nicht nachkommen wollen und können.“
Der Brief der Windrather Talschule könnte dabei von übergreifender Bedeutung in der Debatte um derzeitige Versuche sein, die bundesweiten Klima-Demonstrationen mit Verweis auf die Schulpflicht zu stoppen. Denn die Waldorfschule argumentiert juristisch grundlegend durch den Bezug auf die geltende UN-Kinderrechtskonvention: Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, sei „im Konflikt unterschiedlicher Interessen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen“, so die Schule.
Weiter heißt es:
„Der Präsident der Kultusministerkonferenz hat in zwei von ihm erstellten völkerrechtlichen Gutachten festgestellt, dass behördliche Maßnahmen ohne diese explizite, gerichtsfest begründete Abwägung rechtswidrig sind. Zur Abwägung stehen hier die Schulpflicht und die durch die Klimaerwärmung in Frage gestellte Zukunft der nächsten Generation (…) Dies entspricht der staatlichen Verpflichtung, in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, sodass die Schülerinnen und Schüler nur vertreten, was ihnen völkerrechtlich und nach dem Grundgesetz zusteht. (…) Angesichts der auch von der Wissenschaft als extrem dramatisch eingeschätzten Situation begründen die Jugendlichen die Durchführung während der Unterrichtszeit überzeugend damit, dass auch sonst bei Streiks möglichst effektive Formen gewählt werden. Auch damit müsste sich das Ministerium auseinandersetzen.“
Entschieden hält die Schule abschließend fest: „Wir werden nicht gegen politisch aktive Schülerinnen und Schüler vorgehen, solange es keine rechtlich überzeugende Begründung dafür gibt. Solange dies nicht der Fall ist, sehen wir deren Proteste nicht als ‚grundsätzlich unzulässig’ an. Stattdessen halten auch wir eine radikale Umsteuerung in der Klimapolitik für wichtig, richtig – ja für längst überfällig!“