Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht

"Masernschutzgesetz" sieht frühe Impfung bei Kindern vor. Foto: Wikimedia Common.

Ab 1. März tritt das „Masernschutzgesetz“ in Kraft, über das seit vergangenem Jahr kontrovers diskutiert wird. Nun haben Eltern und Ärzt*innen zwei Eilanträge und Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, weitere Beschwerden sind in Vorbereitung.

Ab 1. März besteht die Masern-Impfpflicht für alle Kita-, Kindergarten- und Schulkinder. Eltern, die die Impfpflicht ablehnen, erhalten Verfügungen vom Gesundheitsamt, Bußgelder bis zu 2.500 Euro und/oder Zwangsgelder für die Durchsetzung der Impfung. Ob das Gesetz aber überhaupt verfassungskonform ist, steht nicht eindeutig fest. Vier Familien und zwei Ärzt*innen haben deshalb Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Sie richten sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde allerdings nicht gegen die Impfung an sich, sondern sie fordern eine Klärung der Verfassungs- und Grundrechtskonformität des Gesetzes. Es geht ihnen um die Möglichkeit der selbstbestimmten Impfentscheidung aufgrund unabhängiger und sachgerechter Information. Die Eltern verweisen mit ihren Beschwerden vor allem auf das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Kinder (Art. 2 Abs. 2 GG), auf das Elternrecht auf Erziehung (Art. 6 Abs. 2 GG) und auf eine Verletzung der Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 1 GG). Sie halten das „Masernschutzgesetz“ aus weiteren Gründen inakzeptabel: Beispielsweise sind mehr Erwachsene als Kinder betroffen, was vom Gesetz nicht umfänglich einbezogen wird. Außerdem gibt es in Deutschland aktuell keinen Einzelimpfstoff, sondern nur die Impfkombination mit Mumps und Röteln. Der anthroposophische Mediziner Georg Soldner betonte bereits zuvor in einem Interview mit info3, dass die Impfpflicht „ohne jede Begründung den Eltern an dieser Stelle das Selbstbestimmungsrecht raubt.“ Die Impfpflicht schließt aus, das Kind erst später zu impfen, womit den Eltern die Möglichkeit einer externen Kinderbetreuung verwehrt wird.

Die Beschwerden und Klagen werden von den Vereinen Initiative freie Impfentscheidung e. V. und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. unterstützt, die bereits im vergangenen Jahr eine Petition gegen die Impfpflicht beim Bundesgesundheitsministerium eingereicht haben.

Zu den Vereinen:

Der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. ist eine gemeinnützige Organisation von Ärztinnen und Ärzten, die Schutzimpfungen grundsätzlich als einen Bestandteil ärztlicher Vorsorge ansehen. Sie fordern den Erhalt einer freien, individuellen Impfentscheidung nach differenzierter, umfassender und ergebnisoffener Beratung. Die Mitglieder sehen sich der Ottawa-Charta (WHO 1986) verpflichtet: „Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“

Der Verein Initiative freie Impfentscheidung e. V. ist von seinem Selbstverständnis her eine Art Verbraucher-Schutzorganisation und setzt sich für die freie, informierte und zugleich verantwortungsbewusste Impfentscheidung jedes Menschen ein. Die besonderen Schwerpunkte liegen auf der Förderung und Bereitstellung frei verfügbarer umfassender Informationen sowie auf der Generierung neuen Wissens durch Forschungsprojekte, insbesondere Aufklärung, die unabhängig von wirtschaftlichen Verwertungsinteressen Dritter ist.

Über den Autor / die Autorin

Andrea Kreisel

Andrea Kreisel hat Philosophie, Kulturreflexion und kulturelle Praxis an der Universität Witten/Herdecke studiert und ist seit 2019 Autorin bei Info3.