Masernimpfung ja, aber ohne Zwang

Georg Soldner im Gespräch. Foto: Ronald Richter/Info3 Verlag

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Masern-Impfpflicht bald kommen. In der anthroposophischen Ärzteschaft gibt es keine grundlegende Ablehnung der Masernimpfung, wohl aber Protest gegen den Zwang und die Ausweitung des Impfens. Wir sprachen mit Georg Soldner von der Medizinischen Sektion am Goetheanum.

Herr Soldner, Anfang letzten Jahres referierten Sie auf einem Impfkongress in Berlin. Da war von Impfpflicht noch keine Rede. Gerade wurde der Ulmer Virologe Professor Dr. med. Thomas Mertens neuer Leiter der Ständigen Impfkommission, der STIKO, beim Robert Koch-Institut. Mertens gab sich auf dem Kongress als freundlicher Alt-68er, der „allergisch reagiere, wenn es um Pflicht oder Zwang“ gehe.
Professor Mertens hat sich persönlich immer gegen eine Impfpflicht ausgesprochen, war nie ein Vorantreibender des Impfpflicht-Projekts und hat immer, wenn er persönlich gefragt wurde, geantwortet, dass er die Impfpflicht nicht als notwendig oder wünschenswert ansieht. Das ist Fakt. Aber es ist auch eine Tatsache, dass er sich in der aktuellen Debatte nicht gegen die Impfpflicht äußert. Sondern er sagt, das kann man in einem Rundfunkinterview nachhören: „Dann machen wir selbstverständlich mit.“ Aber er bleibt neutral in der Frage. Es gilt überhaupt festzuhalten, dass die eigentlichen Fachleute beim Thema Impfen, die sich in den Instituten hauptberuflich damit beschäftigen, allesamt nicht für die Impfpflicht sind. Die Forderung nach der Impfpflicht geht in Deutschland zwar von der Politik aus, ist aber Teil einer internationalen Kampagne. Deutschland steht da fast ein bisschen am Pranger wie mit seinen Verteidigungsausgaben. Mit Herrn Minister Spahn, der ja eine sehr pharmaintensive Vergangenheit hat, sieht die Welt jetzt anders aus. Die Aktionen zur Impfpflicht gegen die Masern haben die Debatte verändert: insbesondere wurde jeder, der nicht gleich für diese Position der möglichst frühen, zweimaligen Masernimpfungen einstand, öffentlich als Gefährder dargestellt. Eine höchst polarisierende Debatte entzündet sich da – im Grunde neben der Wirklichkeit!

Erklären Sie uns die Wirklichkeit!
Die Wirklichkeit hat sich verändert. Auch bei uns, der anthroposophischen Ärztegesellschaft. Wir haben unsere Auffassung zur Masernimpfung ein Stück weit korrigiert. Und zwar unter dem globalen Eindruck. Man muss sagen, von der Sache her gibt es keinen Anlass für dieses Gesetz zur Impfpflicht. Ein wichtiges gesundheitspolitisches Thema wurde instrumentalisiert, durchaus auch mit populistischem Hintergrund, um sich international zu positionieren. Aber dabei wurde außer Acht gelassen, welche Rechtslage in Deutschland herrscht. Und es ist auch wieder bemerkenswert, dass sich die Politik einerseits völlig von der deutschen Rechtslage entfernt, die keine Masernimpfpflicht hergibt, während andererseits die Fachleute, wie Professor Wieler, Leiter des Robert-Koch-Instituts, und Professor Mertens nie eine Impfpflicht gefordert haben.

Warum haben Sie Ihre Position in Richtung Masernimpfung verändert?
Die Masern sind ein globales Thema. Und wir leben in einer – in dieser Hinsicht – absolut globalen Gesellschaft. Masern bringen in armen Ländern – darauf haben wir immer hingewiesen, da hat sich nichts bei uns geändert – nach wie vor eine hohe Sterblichkeit mit sich. Das ist das eine. Die andere Situation ist die, dass es die epidemische Kinderkrankheit, die im Alter zwischen einem und sechs Jahren auftritt, eigentlich nicht mehr gibt.

Können Sie uns das erklären?
Früher hatten die Masern dazu geführt, dass stillende Mütter ihren Säuglingen einen hohen Nestschutz mitgaben. Diese Mütter, die als Kind Masern hatten in einer Gesellschaft, in der Masern unterwegs sind, können ihre Säuglinge gegen Masern schützen. Die Lage hat sich völlig geändert. Wir haben nur noch Zufallsmasern im Kleinkindesalter. Inzwischen sind sechzig Prozent der Masernfälle in Deutschland bei Erwachsenen zu finden. Das sind Menschen, die als Kind schon keine Masern mehr durchgemacht haben, die nur eine oder gar keine Impfung erhalten oder auf diese Impfung nicht angesprochen haben. Die können aber nun Säuglinge anstecken. Die Säuglinge sind inzwischen nicht mehr geschützt. Der Nestschutz bei geimpften Müttern ist unzureichend, der ist nur zureichend, wenn ich Masern selbst durchgemacht habe in einer Gesellschaft, in der ich dem Masern-Virus immer wieder begegne. Das ist nicht mehr gegeben und deshalb haben wir jetzt eine gefährliche Situation. Masern sind für Erwachsene, grob gesagt, zehn Mal gefährlicher als für Kinder. Das Risiko von Komplikationen und das Sterblichkeitsrisiko für einen Erwachsenen ist unverhältnismäßig hoch. Darauf haben wir schon sehr lange und konsequent hingewiesen, dass wir den Ehrgeiz haben, keinen Jugendlichen ohne Masernimmunität ins Erwachsenenalter gehen zu lassen. Das finden Sie in allen unseren, auch den früheren, Merkblattauflagen. Weil das Risiko eines Erwachsenen, der an Masern erkrankt und vielleicht auf Reisen durch ein weniger entwickeltes Land Kinder ansteckt, die daran sterben, nicht zu verantworten ist. Und das ist nicht Sinn einer Kinderkrankheit. Auf der anderen Seite haben wir ein Säuglingsrisiko. Wie Sie wissen, können Säuglinge diese sogenannte SSPE entwickeln, eine gefürchtete Komplikation der Maserninfektion, die immer tödlich endet nach einem über Monate bis Jahre sich hinziehenden Verfall des Kindes. So dass wir die positiven Aspekte der Masern, wie die durch Studien belegte Senkung der Allergierate, in der Bewertung zurückstellen.

Aber Allergien sind doch ein schwerwiegendes Thema bei uns.
Ja. 2016 sind in den USA 167 Kinder an Asthma gestorben. Und wenn wir an Asthma denken, dann ist es nicht unwichtig, was diese Rate senken kann. Aber Masern stehen dafür gar nicht mehr zur Verfügung, weil sie nicht ohne Grund bei uns inzwischen so selten geworden sind. Heutzutage sind Masern in Deutschland eine Erkrankung von Säuglingen und Erwachsenen. Beides ist nicht wünschenswert. Insofern raten wir als Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland den Eltern dazu, die erste Masernimpfung im zweiten Lebensjahr vorzunehmen. Und dann – wiederum ein Standpunkt, den wir schon seit Jahren vertreten – raten wir dazu, nach mindestens drei Monaten zu überprüfen, ob diese Impfung erfolgreich war. Wenn sie erfolgreich war, dann ist die zweite Impfung überflüssig. Das gilt für über 90 Prozent der geimpften Kinder. Wenn sie nicht erfolgreich war, kommt es auf die zweite Impfung an: Wenn ein Kind zweimal auf die Impfung nicht anspricht, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es einmal eine Masernimmunität erwirbt. Wir gehören also zu denen, die die Masernimpfung im frühen Kindesalter für vernünftig halten, zumal die Forschung – und das ist neu – in den letzten Jahren gezeigt hat: Im Unterschied zu all den Impfstoffen, die im ersten Lebensjahr üblich sind, den sogenannten Totimpfstoffen, Tetanus, Diphterie und so weiter, die die Immunentwicklung des Kindes stören können, ist es bei der Masernimpfung so, dass sie Immunentwicklung fördern kann. Die Masernimpfung ist eine Lebendimpfung, die das Immunsystem auch zur Entwicklung anregt, das zeigen Forschungsergebnisse. Das tun die Masern noch viel stärker, aber wie gesagt, sie sind auch gefährlicher. Insofern sind die problematischen Aspekte der Impfung eigentlich gering, wenn sie denn an gesunden Kindern vorgenommen und es beachtet wird, dass sie eine Lebendimpfung ist. Das heißt, dass das Kind bis 14 Tage nach der Impfung geschont und nicht ungewöhnlichen Anstrengungen und  Belastungen ausgesetzt wird.

Dann kann ja die Impfpflicht für Masern nächstes Jahr kommen?
Das ist eine völlig andere Frage. Das müssen wir sehr unterscheiden. Wir sind klar gegen eine Impfpflicht in Deutschland. Was ich eben vorgetragen habe, ist unsere Auffassung zur Masern-Impfung. Ich bin nicht der Meinung, dass jeder Arzt, jede Mutter, jeder Vater so denken muss wie ich. Das ist einmal das erste. Ich bewege mich in einem freiheitlichen Land und Freiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden. Ich finde das ganz ungesund, wenn ich von meiner Argumentation überzeugt bin und sie anderen auch empfehle und 97 Prozent der deutschen Bevölkerung dieser Empfehlung folgen, dass ich deswegen jeden Andersdenkenden diskriminieren muss oder ihm das Recht auf seine Meinung nehme. Das zweite: Eine Impfpflicht ist ein Eingriff in mindestens zwei Grundgesetzartikel: Artikel zwei („Recht auf körperliche Unversehrtheit“, d.R.) und Artikel sechs („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern“), weil sie also mit einer Impfpflicht für Hunderttausende im Medizinwesen einhergeht und den Eltern an einer zentralen Stelle das Selbstbestimmungsrecht über ihre Kinder nimmt.
Da legt aber unser Grundgesetz dem Staat hohe Hürden auf. Es müsste schon die Gesundheit vieler Kinder in Deutschland ganz konkret bedroht sein. Das ist aber nicht der Fall. Wir haben in Deutschland pro Jahr maximal ein bis zwei Todesfälle bei Masern. Wir haben aber auch Todesfälle durch die Masernimpfung, die auch nicht ganz zu vermeiden sind. Wenn wir relativ früh impfen und das Kind weist bestimmte  Immundefekte auf, kann es sehr qualvoll an der Impfung sterben. Natürlich wird darüber in unseren Medien nicht berichtet. Sie können aber entsprechende Todesfälle 2014/15 beim Robert-Koch-Institut nachlesen.
Und dann ist es außerdem problematisch, dass es keinen Masern-Einzelimpfstoff mehr gibt, sondern nur einen Impfstoff, der unter anderem auch gegen Mumps impft. Eine problematische Impfung im frühen Kindesalter, zu der wir nicht raten, weil Mumps gegen Eierstockskrebs schützen kann und es keine Sterblichkeit durch Mumps gibt. Zusammengefasst: das Impfgesetz, so wie es geplant ist stellt einen Eingriff in die von der Verfassung garantierten Grundrechte dar, der unserer Überzeugung nach in Karlsruhe nicht Bestand haben wird. Wir bereiten deshalb eine Verfassungsbeschwerde mit führenden Fachleuten vor. Das geplante Gesetz würde faktisch eine Masern-Mumps-Röteln-Impfpflicht bedeuten. Sie können sicher sein, dass wir sehr schnell eine umfassende Impfpflicht bis zur Impfung gegen Grippe bekommen, nicht nur für Kinder, sondern auch für alle im Medizinberuf Tätigen und vielleicht für alle pädagogisch mit Kindern Tätigen, für alle Kinderkrippen-, Kindergarten-Mitarbeiter, flächendeckend, wenn erst einmal eine Impfpflicht etabliert ist. Das zeigen unsere Nachbarstaaten. Eine Impfpflicht nicht nur gegen Masern, sondern gegen Mumps würde ohne jede Begründung den Eltern an dieser Stelle das Selbstbestimmungsrecht rauben, wie damals in der DDR. Ich glaube, dass es der Politik gar nicht bewusst ist, wie sehr sie hier über den Rahmen unserer Verfassung hinausgeht. Und was es bedeutet, wenn die Eltern nicht mehr gefragt werden, welchen Impfschutz ihr Kind erhalten soll – dann können den Eltern bald noch sehr viel mehr Rechte weggenommen werden. ///

Stellungnahme der Anthroposophischen Medizin zum Thema Impfen

Website der Ärzte für individuelle Impfentscheidung

Zur Person
Georg Soldner, geboren 1958 in München, verheiratet, zwei erwachsene Kinder, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Projektmanager und Chefredakteur des Vademecum Anthroposophische Arzneimittel, zahlreiche medizinische Vorträge und Veröffentlichungen. Vorstandsmitglied Medizinisches Seminar Bad Boll, Vorstandsmitglied der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland (GAÄD), Mitglied der Kommission des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Leitung der Akademie Anthroposophische Medizin der GAÄD, München, Stellvertretender Leiter der Medizinischen Sektion der Freien Hochschule am Goetheanum in Dornach/Schweiz.

Über den Autor / die Autorin

Ronald Richter

Ronald Richter † (18.5.1954 - 18.1.2020) war ständiger Mitarbeiter von Info3, freier Autor und betrieb von Berlin aus das "Kult.Radio" auf www.kultradio.eu