Corona und das Grundeinkommen

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Arbeitslosigkeit, Firmenpleiten, Kleinunternehmer*innen und Selbständige am Rande der Existenz – die ökonomischen Folgen der Corona-Einschränkungen sind gravierend. Warum die Pandemie trotzdem nicht zwangsläufig eine Wirtschaftskrise nach sich ziehen muss.

Die derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie bedrohen bekanntlich nicht nur einzelne, zeitweilig stillgelegte Branchen, sondern werden darüber hinaus die gesamte Wirtschaft stark beeinträchtigen. Das muss aber nicht zwangsläufig so sein, sondern ist eine Folge des herrschenden Geldsystems mit dessen Paradigmen.

Der Normalfall in der realwirtschaftlichen Betrachtung

Um die Ursachen der drohenden Wirtschaftskrise zu verstehen, ist es hilfreich, zunächst einmal die realwirtschaftlichen Vorgänge zu betrachten und erst in einem zweiten Schritt die begleitenden Geldströme in Augenschein zu nehmen. In diesem Szenario spielen drei Personen- und Unternehmensgruppen sowie deren Verhältnis zur Allgemeinheit eine Rolle:

Gruppe A) sind die Personen und Unternehmen, die derzeit von den Coronamaßnahmen unmittelbar negativ betroffen sind: Kulturschaffende, die Eventbranche, Hotels, Restaurants und Cafés sowie die Reisebranche einschließlich Fluggesellschaften und andere. Unter normalen Bedingungen erbringen sie alle Leistungen für ihre jeweilige Kundschaft (hier insgesamt als Allgemeinheit bezeichnet) und beziehen von dieser Allgemeinheit Waren und Dienstleistungen für ihren eigenen Bedarf, darunter Essen, Wohnen, Kleidung, Konsumartikel und anderes mehr.

Gruppe B) ist die Gruppe wirtschaftlich nicht-leistender Personen. Dazu zählen Rentner, Arbeitslose, Kranke, Kinder, Studierende. Sie beziehen ebenfalls Leistungen für ihren eigenen Lebensunterhalt von anderen (aus der Gemeinschaft), tragen aber wirtschaftlich betrachtet aktuell nichts zu dieser bei. Schulen, Kirchen, die Polizei und andere Einrichtungen, die keine verkäuflichen Dienstleistungen produzieren, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe.

Gruppe C) sind die Unternehmen und Erwerbstätigen, die nicht unmittelbar von den Coronamaßnahmen betroffen sind: Versicherungskaufleute, die Lebensmittelbranche, die Bauwirtschaft, Angestellte in zahlreichen Branchen. Sie alle leisten und nehmen Leistungen der Allgemeinheit entgegen, wie das auch bei Gruppe A der Fall ist.

Insgesamt ergibt sich für die Allgemeinheit eine ausgeglichene Situation: Es wird so viel geleistet, wie an Leistungen ge- oder verbraucht wird. (Ich setzte Waren hier mit Leistungen gleich, weil diese durch menschliche Leistungen hergestellt werden). Es fällt allerdings auf, dass dieses Gleichgewicht nur für die Allgemeinheit gilt. Die Beteiligten Gruppen A und C leisten mehr, als sie an Leistungen beziehen, denn die Nicht-Erwerbstätigen der Gruppe B werden mitversorgt.

Die Effekte durch Sparen und Investieren, Kreditaufnahmen, Zinsen und andere Kapitalerträge sowie zum Beispiel Bodenwertsteigerungen sind in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt, weil sie im realwirtschaftlichem Sinne keine Leistungen sind.

Die Realwirtschaft in der Coronapandemie

Nun bricht weltweit die Coronapandemie aus und es werden Maßnahmen verhängt, die auch die Wirtschaft beeinträchtigen. Die beteiligten Personen und Unternehmen der Gruppe A können keine (oder nur noch beschränkt) Leistungen erbringen, werden aber ihre bisherigen Bedürfnisse unvermindert befriedigen wollen. Ihre Leistungen können (vorübergehend?) nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Wenn keine weiteren Störungen auftreten, sollte das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht von Leistungserbringung und Leistungsaufnahme durch die Maßnahmen nicht weiter gestört werden, denn die Menge der nicht erbrachten Leistungen entspricht genau der Menge der nicht mehr in Anspruch genommenen Leistungen.

Die Gründe, weshalb dennoch eine Wirtschaftskrise droht und es notwendig erscheint, drastische Maßnahmen zu ergreifen, sollen weiter unten erläutert werden.

Weil die erbrachten Leistungen mit Geld honoriert werden (sei es in Form von Lohn, sei es in Form von Erlös aus Verkauf von Waren und Dienstleistungen) und jemand nur Leistungen anderer in Anspruch nehmen kann, wenn er dafür Geld zur Verfügung hat, entsteht – außer bei der Gruppe B – eine Abhängigkeit: Wer nichts leistet hat keinen Verdienst und kann auch keine Leistungen anderer für sich in Anspruch nehmen und keine Waren oder Dienstleistungen erwerben. Denn es besteht im Allgemeinen eine Kopplung von Arbeitsleistung und Einkommen.

Der Normalfall aus geldwirtschaftlicher Sicht betrachtet

Schauen wir uns die obigen Vorgänge von der geldwirtschaftlichen Seite her erneut an. Die Angehörigen der Gruppen A und C erhalten Lohn oder Erlös von anderen als Entgelt für ihre Leistungen. Sie zahlen damit die benötigten Waren für ihren Lebensunterhalt, für Wohnung, Konsumgüter und ähnliches sowie Steuern und Abgaben, aus denen unter anderem die Unterstützungen für Gruppe B finanziert werden. Es fließt somit das von anderen erhaltene Geld an die Gemeinschaft zurück. Menschen der Gruppe B bekommen Rente, eine Pension, sie beziehen Arbeitslosengeld oder Bafög von der Allgemeinheit (oder werden familiär mitgetragen), und zahlen ebenso wie A und C für den Bezug von Waren und Dienstleistungen anderer.

Die Geldwirtschaft in der Coronapandemie

Jetzt kommt die Pandemie und es greifen die verordneten Maßnahmen. Die Gruppe A muss ihre berufliche Tätigkeit einstellen oder reduzieren. Die betroffenen Menschen und Unternehmen haben weniger oder gar keine Einnahmen (Löhne und Erlöse) mehr. Das, was A nicht leisten darf, können B und C nicht erwerben. Für die Allgemeinheit bliebe das Gleichgewicht auch im Geldverkehr erhalten, denn was A weniger bekommt, geben B und C weniger aus – Dennoch gerät die Wirtschaft aus den Fugen, da noch eine beträchtliche Nebenwirkung auftritt: Weil A weniger oder keine Einnahmen mehr hat, kann er auch weniger ausgeben. Es fließt daher weniger Geld an die Gemeinschaft zurück, oder anders gesagt: Andere wie etwa die Angehörigen von Gruppe C bekommen weniger Aufträge und somit weniger Einnahmen, deshalb können sie auch weniger ausgeben, weshalb weniger Leistung gefragt wird – und schon befinden wir uns im Teufelskreis einer Wirtschaftskrise. Der gleiche Mechanismus tritt natürlich nicht nur bei Corona, sondern auch bei anderen Wirtschaftskrisen auf, die zum Beispiel durch Staats- oder Bankenpleiten, Insolvenzen von Großunternehmen etcetera verursacht werden. Bei der Coronakrise ist der Vorgang nur offensichtlicher.

Fazit

Ohne die geniale Erfindung des Geldes wäre eine arbeitsteilige Wirtschaft undenkbar. Aber weil wir Geld nur ausgeben können, wenn wir es vorher verdient haben, mit anderen Worten: weil wir nur dann Waren und Dienstleistungen beziehen können, wenn wir selber etwas ökonomisch Verwertbares leisten oder produzieren, sitzen wir gesamtwirtschaftlich in einer Falle. Im Normalfall finden arbeitsfähige Menschen überwiegend eine Aufgabe, werden dafür bezahlt und können somit ihre eigenen Bedürfnisse durch die Leistungen anderer befriedigen. Es braucht aber nur eine Störung wie eine Coronapandemie, eine Naturkatastrophe oder eine Bankenkrise im Geldkreislauf aufzutreten, dann fällt das ganze Kartenhaus des Kapitalismus in sich zusammen: Arbeits- und Einkommenslosigkeit sind die Folgen.

Aus dem Vorangehenden geht hervor, dass real-wirtschaftlich betrachtet der Ausfall mehrerer Branchen nicht zwangsläufig zu einer Wirtschaftskrise führen muss. Die Krise entsteht auf der Geldseite des Wirtschaftens. Das spricht nicht gegen die Verwendung von Geld als Mittel, Angebot und Nachfrage miteinander abzustimmen. Das spricht aber gegen die Art, wie wir die Geldströme heute handhaben, insbesondere gegen die enge Kopplung von Arbeit und Einkommen.

Mit diesen Überlegungen möchte ich nicht für eine sozialromantische Wirtschaftsordnung ohne Geld und noch weniger für einen moralisch begründeten Konsumverzicht plädieren. Die Krisen der letzten zehn Jahre zeigen aber, dass es mit dem Nachjustieren einiger Randbedingungen des Sozial- und Wirtschaftssystems nicht getan ist. Wir brauchen grundsätzlich neue Paradigmen um (welt-) wirtschaftliche Krisen zu verhindern. Eine Grundsicherung für alle – zum Beispiel in Form eines Bedingungslosen Grundeinkommens – könnte eines davon sein. Und zwar nicht nur aus sozialen oder Gerechtigkeitsgründen, sondern insbesondere auch, um den Wirtschaftskreislauf und damit die Versorgung aller Menschen aufrechtzuerhalten. Es geht dabei auch vorrangig nicht darum, ob genug Einkommen zur Verfügung steht, sondern darum, ob genug Waren und Dienstleistungen zur Verfügung stehen damit die Bedürfnisse der Menschen durch die Leistungen anderer befriedigt werden können. Das könnten sie, wenn der Geldstrom, der ihre Zugänglichkeit ermöglicht, nicht unterbrochen wäre.

Die jetzigen eher wahllos wirkenden Maßnahmen nach dem Gießkannenprinzip führen dagegen zwangsläufig zu einer immensen Staatsverschuldung, die in Vor-Coranazeiten noch absolut tabu gewesen wäre. Wenn keine zeitgleiche Gegenfinanzierung vorhanden ist, wird der Staat sich verschulden und die Last der Rückzahlung sowie die Verzinsung späteren Generationen aufbürden. Profitieren werden davon ausschließlich die Banken und deren Aktionär*innen – die Geldwirtschaft wird zu Lasten der Realwirtschaft weiter ausufern – mit allen damit verbundenen Problemen. ///

Ein Text aus der Oktoberausgabe der Zeitschrift info3.

Über den Autor / die Autorin

Ramon Brüll

Ramon Brüll (geb. 1951) gehörte zum Gründerteam der 1976 in Amsterdam ins Leben gerufenen Zeitschrift info3, damals als mehrsprachige Zeitschrift für soziale Dreigliederung. Er studierte Landschaftsgeographie und ist heute Geschäftsführer des Info3 Verlages.