Organspende: Überarbeitete Zustimmungslösung beschlossen

Etwa 10000 schwerstkranke Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Der notwendige Eingriff der Entnahme und Transplantation von Organen ist medizinisch mittlerweile Routine, aber die Zahl der Organspender könnte größer sein. Mit der Einführung einer überarbeiteten Zustimmungslösung hat der Bundestag nun reagiert. Man geht davon aus, dass künftig mehr Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen.

Es war eine intensive, von Engagement zur Verbesserung der Organspende getragene Debatte. Im Wesentlichen ging es darum, ob die postmortale Entnahme von Organen oder Geweben nicht wie bisher nur zulässig sei, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender darin eingewilligt hat (Widerspruchslösung), oder ob sich die Zahl der Organspenden dadurch steigern ließe, dass mehr aufgeklärt und regelmäßig zur Entscheidung für oder gegen die Organspende motiviert wird. Der Tenor der Debatte und das Ergebnis der Abstimmung waren eindeutig: Man will an der bereits bestehenden Zustimmungslösung festhalten.

Die Abläufe in den Kliniken sollen nun deutlich verbessert und die Beratung durch die Hausärzte vergütet werden. Wesentlich ist, dass die postmortale Entnahme von Organen oder Geweben nur zulässig ist, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender darin eingewilligt hat. Für die Dokumentation einer getroffenen Entscheidung wird in naher Zukunft für die Abfrage durch autorisierte Ärzte ein Register aufgebaut, in dem von allen Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Eintragungen vorgenommen oder geändert werden können.

Ärzte sind in Deutschland zur Feststellung des Todes verpflichtet, wofür keine Zustimmung erforderlich und ein Widerspruch nicht möglich ist. Aber die Debatte, welche Etappe im Sterbeprozess als Tod des Menschen zu verstehen sei, wird schon seit über 200 Jahren geführt. Aus heutiger, wissenschaftlich abgesicherter Sicht ist es der irreversible Ausfall der Hirnfunktionen (Hirntod), der nur bei sehr wenigen, intensivmedizinisch begleiteten Sterbefällen festgestellt werden muss.

Nachdem nun mit der Ablehnung der Widerspruchslösung eine Angleichung an die in Europa vorherrschenden Rechtsverhältnisse vorerst gescheitert ist, zeichnen sich aber bereits die nächsten Entwicklungen ab, insofern das Hirntod-Kriterium infrage gestellt wird, um Organentnahmen nach Herzstillstand (Non-Heart-Beating-Donor), also schon vor dem Eintritt des Hirntodes zu ermöglichen. Im sogenannten „Pittsburgh-Protokoll” wurde in den USA 1992 festgeschrieben, dass der Ausfall der Herz-Kreislauffunktion als Tod des Menschen zu verstehen sei. Diese Auffassung wird von der Deutschen Ärztekammer aus guten Gründen nicht geteilt, weshalb Organentnahmen nach Herzstillstand und die Transplantationen von so gewonnenen Organen in Deutschland ausdrücklich verboten sind. Bleibt zu hoffen, dass am Hirntod-Kriterium festgehalten wird, denn wenn das Herz nicht mehr schlägt, ist der Mensch noch nicht tot!

Peter Krause ist Autor des Buches Leben in der Todesnähe. Rudolf Steiners Darstellungen zu Sterbeprozess und Tod des Menschen im Zusammenhang mit den Erkenntnissen der Humanmedizin, Info3 Verlag € 18,90.

Über den Autor / die Autorin

Peter Krause

Peter Krause ist freier Journalist und Buchautor mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Medizin.